WILLKOMMEN
auf der Seite der
Behördlich als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt
Ordnungsbehördliche Erlaubnis
Unserem Verein wurde, gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes in der Neufassung vom 18.5.2006
(BGBI. I S. 1206, 1313) zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 90 des Gesetzes vom 7.8.2013 (BGBI. I S. 3154)
die Erlaubnis für das innergemeinschaftliche Verbringen und für die Vermittlung und Abgabe von in das Inland verbrachte oder eingeführte Hunde und Katzen erteilt.
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Hier möchten wir uns und unsere Aktivitäten vorstellen und Ihnen interessante
und nützliche Tipps sowie Informationen rund um den Tierschutz geben.
Des Weiteren werden wir Ihnen auch zahlreiche Möglichkeiten aufzeigen,
in Not geratenen Tieren zu helfen.
Und hier geht es zu unseren aktuellen Schützlingen >>>>> KLICK